Verkehrsleitung für Taxi- und Mietwagenverkehr

Unterstützung. Verantwortung. Diskretion.

Sie führen Ihr Unternehmen – ich stehe hinter Ihnen und unterstütze Sie mit Erfahrung, Fachwissen und einem Blick für das, was wirklich wichtig ist.

Ich unterstütze Sie dabei, Ihr Taxi- oder Mietwagenunternehmen von Anfang an richtig aufzustellen, typische Fehler zu vermeiden und dadurch unnötiges Lehrgeld zu sparen.

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Über 10 JahrePraxiserfahrung
Taxi & MietwagenBranchenfokus
DeutschlandweitBeratung und Begleitung
Leistungen

Ein verlässlicher Rahmen für Ihren Fahrbetrieb

Sie erhalten genau die Unterstützung, die zu Ihrer aktuellen Unternehmensphase passt.

01

Externe Verkehrsleitung

Übernahme der fachlichen Leitung als externe Verkehrs- bzw. Betriebsleiterin mit klar definierten Verantwortlichkeiten, regelmäßiger Kontrolle und nachvollziehbarer Dokumentation.

02

Interne Verkehrsleitung

Praxisnahe Leitung im Unternehmen – abgestimmt auf Fuhrpark, Mitarbeitende, behördliche Anforderungen und tägliche Abläufe.

03

Gründungsbegleitung

Strukturierte Unterstützung von der ersten Planung bis zum Genehmigungsbescheid für Taxi- und Mietwagenunternehmen.

04

Genehmigungsverfahren

Unterstützung bei Unterlagen, Behördenkommunikation und den organisatorischen Voraussetzungen für den Betriebsstart.

05

Betriebsorganisation

Klare Prozesse für Fahrzeuge, Fahrpersonal, Arbeitszeiten, Dokumentation, Wartung und gesetzliche Pflichten.

06

Beratung im laufenden Betrieb

Persönliche Ansprechpartnerin bei Veränderungen, Prüfungen und Fragen des betrieblichen Alltags.

So funktioniert es

Vom Erstgespräch zur passenden Lösung

1

Kennenlernen

Wir klären Vorhaben, Standort, Genehmigungsart und Zeitplan.

2

Bedarf prüfen

Ich bewerte Aufgaben, Umfang und die passende Form der Verkehrsleitung.

3

Vereinbarung

Leistungen, Zuständigkeiten und Vergütung werden transparent festgehalten.

4

Umsetzung

Ich begleite Genehmigung und Betrieb persönlich und verlässlich.

Manuela Scheffler vor Taxis
„Verkehrsleitung bedeutet für mich Partnerschaft.“
Über mich

Erfahrung aus dem echten Fahrbetrieb

Ich verfüge über die fachliche Eignung nach PBefG (Fachkunde, umgangssprachlich „Unternehmerschein“), langjährige Erfahrung als Unternehmerin in der Personenbeförderung sowie umfassende Praxis in Disposition und Tourenplanung. Dieses Wissen setze ich ein, um Betriebe fachlich solide, wirtschaftlich vernünftig und alltagstauglich aufzustellen.

Dabei gibt es für mich keine Lösungen „von der Stange“. Jedes Unternehmen, jede Ausgangssituation und jeder Unternehmer ist anders. Deshalb stelle ich mich individuell auf Ihre Situation ein, höre zu, berate praxisnah und begleite Sie bei den Herausforderungen des täglichen Betriebs.

Manuela Scheffler
Externe & interne Verkehrsleiterin

Referenzen

Unternehmen, die auf meine Erfahrung vertrauen

Partnerschaftliche Zusammenarbeit in der Personenbeförderung.

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Häufige Fragen

Fachliche Eignung, Unternehmerschein & Verkehrsleitung

Was bedeutet „fachliche Eignung“ im Taxi- und Mietwagenverkehr?

Wer eine Genehmigung für Taxi- oder Mietwagenverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) beantragt, muss die fachliche Eignung nachweisen – entweder selbst als Unternehmer oder durch eine Person, die die Führung der Verkehrsgeschäfte übernimmt. Gemeint sind Kenntnisse unter anderem in Recht, Kaufmännischem, Technik und Betriebsorganisation.

Was ist der „Unternehmerschein“?

„Unternehmerschein“ ist die umgangssprachliche Bezeichnung für den Nachweis der fachlichen Eignung. In der Regel wird er durch eine Fachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) erworben.

Ich habe keinen Unternehmerschein – kann ich trotzdem ein Taxi- oder Mietwagenunternehmen gründen?

Ja, in vielen Fällen. Sie können eine fachlich geeignete Person als Verkehrsleitung benennen, die die Verkehrsgeschäfte tatsächlich und dauerhaft leitet – intern im Unternehmen oder extern. Die Genehmigungsbehörde prüft das im Einzelfall. Ich übernehme diese Aufgabe und begleite Sie durch das Genehmigungsverfahren.

Was ist der Unterschied zwischen Betriebsleiter und Verkehrsleiter?

In der Praxis werden beide Begriffe oft gleich verwendet. Gemeint ist die Person, die den Fahrbetrieb fachlich leitet und dafür die fachliche Eignung nachweist. Im Gesetz und bei den Behörden ist meist von „Verkehrsleitung“ bzw. der „Führung der Verkehrsgeschäfte“ die Rede.

Arbeiten Sie nur in Rostock?

Nein. Mein Sitz ist in Warnemünde, ich berate und begleite Taxi- und Mietwagenunternehmen aber deutschlandweit.

Kontakt

Lassen Sie uns über Ihr Vorhaben sprechen.

Schildern Sie mir kurz, wobei Sie Unterstützung benötigen. Ich melde mich persönlich zurück.

Telefon: 0179 6000 900E-Mail: verkehrsleitung24@mail.deParkstr. 46d · 18119 Seebad Warnemünde

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